Adventskonzerte des Mädchenchor Hannover unter 2Gplus
Aktuelle Regelungen ab sofort in Kraft
Veröffentlicht: 01.12.2021
Hannover. Seit dem 1. Dezember 2021 gelten für die Region Hannover die Corona-Vorgaben der Warnstufe 2.
Die Adventskonzerte und das Familienkonzert, die am 3. Adventswochenende in der Marktkirche in Hannover stattfinden, können daher nur mit 2Gplus besucht werden. Dies bedeutet, dass jede/r Volljährige geimpft oder genesen sein muss und zusätzlich sein negatives Antigentest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen muss. Kinder ab 6 Jahren müssen entweder ein negatives Antigentest-Ergebnis oder den Nachweis der verpflichtenden Schultests (Testbestätigung vom Freitag) vorweisen können.
Von der Testnachweispflicht ausgenommen sind alle, die bereits die Boosterimpfung erhalten haben.
Der 2G-Nachweis, Personalausweis und Testergebnis müssen bei der Einlasskontrolle vorgewiesen werden.
Alle Teilnehmenden, die älter als 12 Jahre sind, müssen durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Kinder ab 6 Jahren und jünger als 12 Jahre müssen eine Alltagsmaske oder OP-Maske tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.